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Was unsere Patient:innen
am häufigsten fragen

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Kann ich Leistungen auch ohne Heilmittelverordnung (Rezept) in Anspruch nehmen?

Ja. Grundsätzlich können Sie Leistungen der Physiotherapie und Osteopathie sowie Shiatsu­behandlungen und Zusatzbehandlungen (z. B. Trigger­punktbehandlung, Fußreflexzonentherapie, Hot-Stone-Massage) ohne Verordnung oder zusätzlich zu einer Verordnung in Anspruch nehmen. Aktuelle Informationen erhalten Sie in der Praxis.

Welche Ihrer Leistungen werden mit einer Heilmittelverordnung erbracht?
Wir erbringen verschiedene Behandlungen der klassischen Physiotherapie. Privatrezepte für Osteopathie und Physiotherapie werden Ihnen privat in Rechnung gestellt. Zu den Chancen einer eventuellen Kostenübernahme erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse.
Wie lange gilt meine Heilmittelverordnung?

Eine physiotherapeutische Heilmittelverordnung gilt ab Ausstellungsdatum 28 Kalendertage, d. h., spätestens am 28. Kalendertag muss die erste Behandlung stattfinden. Anderenfalls muss der Arzt die Verordnung neu ausstellen. Quartalswechsel spielen hierfür grundsätzlich keine Rolle.

Wie lange darf die Behandlung unterbrochen werden?
Die Behandlung einer physiotherapeutischen Heilmittelverordnung darf nicht länger als 14 Kalendertage unterbrochen werden.
Warum muss ich zweimal pro Woche zur Behandlung kommen? Mir reicht einmal.

Die Anzahl der Behandlungstermine pro Woche (Frequenz) legt der Arzt beim Ausstellen der Heilmittelverordnung fest. Der Therapeut ist an diese Festlegung gegenüber der Krankenkasse gebunden. Wenn eine abweichende Frequenz gewünscht ist, muss dies vom ausstellenden Arzt auf der Verordnung geändert werden.

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Wie lange dauert eine Behandlung?
Eine Behandlung dauert zwischen 10 und 60 Minuten.
Wie kann ich einen Termin vereinbaren?
Wir empfehlen die Terminvereinbarung vor Ort an der Rezeption. Wenn Sie bereits eine physiotherapeutische Heilmittelverordnung haben, bringen Sie diese bitte mit. Die Rezeption ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag: 08:00 bis 11:00 Uhr und 11:30 bis 18:00 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 bis 13:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 10:00 Uhr und 10:30 bis 13:00 Uhr
Freitag: 09:00 bis 13:00 Uhr
Wenn Sie nicht persönlich vorbeikommen können, ist auch eine telefonische Terminvereinbarung möglich.
Wie lange muss ich auf einen Termin warten?

Für das Vereinbaren einer ganzen Behandlungsserie können unter Umständen Wartezeiten entstehen. Im Akutfall – bei starken Schmerzen oder Bewegungseinschränkungen – versuchen wir Ihnen eine kurzfristige Terminvergabe in Form eines Privattermins zu ermöglichen.

Was passiert, wenn ich nicht zu meiner Behandlung komme?
Sofern Sie den vereinbarten Behandlungstermin nicht einhalten können, müssen Sie diesen mindestens 24 Stunden vorher absagen. Sollten Sie uns nicht persönlich erreichen, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Sofern Sie den vereinbarten Behandlungstermin nicht rechtzeitig absagen, stellen wir Ihnen die entstandenen Kosten in Rechnung.
Was muss ich mitbringen?

Bitte bringen Sie zur Behandlung ein großes Badehandtuch bzw. ein Bettlaken als zusätzliche Unterlage für die Behandlungsliege mit.
Spätestens zum 1. Behandlungstermin muss eine gültige Verordnung vorgelegt werden.
Sind Sie zum ersten Mal bei uns? Dann halten Sie bitte zur Terminvereinbarung bzw. bei Abgabe der Verordnung die Chipkarte der Krankenkasse bereit.

Wenn ein Baby oder Kleinkind behandelt werden soll, bringen Sie bitte das gelbe Untersuchungsheft mit.

Achtung: In unserer Praxis ist nur Barzahlung möglich!

Noch Fragen? Schreiben Sie uns!

 

0351.288 15 44

Gesundheitszentrum Gewürzmühle, Am Galgenberg 99, 01257 Dresden