die häufigsten fragen
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Was unsere Patient:innen
am häufigsten fragen
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Kann ich Leistungen auch ohne Heilmittelverordnung (Rezept) in Anspruch nehmen?
Ja. Grundsätzlich können Sie Leistungen der Physiotherapie und Osteopathie sowie Shiatsubehandlungen und Zusatzbehandlungen (z. B. Triggerpunktbehandlung, Fußreflexzonentherapie, Hot-Stone-Massage) ohne Verordnung oder zusätzlich zu einer Verordnung in Anspruch nehmen. Aktuelle Informationen erhalten Sie in der Praxis.
Welche Ihrer Leistungen werden mit einer Heilmittelverordnung erbracht?
Wie lange gilt meine Heilmittelverordnung?
Eine physiotherapeutische Heilmittelverordnung gilt ab Ausstellungsdatum 28 Kalendertage, d. h., spätestens am 28. Kalendertag muss die erste Behandlung stattfinden. Anderenfalls muss der Arzt die Verordnung neu ausstellen. Quartalswechsel spielen hierfür grundsätzlich keine Rolle.
Wie lange darf die Behandlung unterbrochen werden?
Warum muss ich zweimal pro Woche zur Behandlung kommen? Mir reicht einmal.
Die Anzahl der Behandlungstermine pro Woche (Frequenz) legt der Arzt beim Ausstellen der Heilmittelverordnung fest. Der Therapeut ist an diese Festlegung gegenüber der Krankenkasse gebunden. Wenn eine abweichende Frequenz gewünscht ist, muss dies vom ausstellenden Arzt auf der Verordnung geändert werden.
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Wie lange dauert eine Behandlung?
Wie kann ich einen Termin vereinbaren?
Montag: 08:00 bis 11:00 Uhr und 11:30 bis 18:00 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 bis 13:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 10:00 Uhr und 10:30 bis 13:00 Uhr
Freitag: 09:00 bis 13:00 Uhr
Wenn Sie nicht persönlich vorbeikommen können, ist auch eine telefonische Terminvereinbarung möglich.
Wie lange muss ich auf einen Termin warten?
Für das Vereinbaren einer ganzen Behandlungsserie können unter Umständen Wartezeiten entstehen. Im Akutfall – bei starken Schmerzen oder Bewegungseinschränkungen – versuchen wir Ihnen eine kurzfristige Terminvergabe in Form eines Privattermins zu ermöglichen.
Was passiert, wenn ich nicht zu meiner Behandlung komme?
Was muss ich mitbringen?
Bitte bringen Sie zur Behandlung ein großes Badehandtuch bzw. ein Bettlaken als zusätzliche Unterlage für die Behandlungsliege mit.
Spätestens zum 1. Behandlungstermin muss eine gültige Verordnung vorgelegt werden.
Sind Sie zum ersten Mal bei uns? Dann halten Sie bitte zur Terminvereinbarung bzw. bei Abgabe der Verordnung die Chipkarte der Krankenkasse bereit.
Wenn ein Baby oder Kleinkind behandelt werden soll, bringen Sie bitte das gelbe Untersuchungsheft mit.
Achtung: In unserer Praxis ist nur Barzahlung möglich!
Noch Fragen? Schreiben Sie uns!